Optimierung des NFA stabilisiert Ressourcenausgleich
Zwei Reformelemente im Ressourcenausgleich
Das Bundesparlament berät derzeit die Optimierung des NFA. Der Ständerat hat der Botschaft des Bundesrates und der Einigungslösung der Kantone mit grossem Mehr zugestimmt. Mit der Optimierung wird die Dotation des Ressourcenausgleichs künftig rein rechnerisch aufgrund des Bedarfs festgelegt. Das minimale Ausgleichsziel wird von heute 85% auf 86.5% des Schweizer Durchschnitts erhöht und neu gesetzlich garantiert.
Neben der laufenden Optimierung steht eine zweite strukturelle Reform des NFA an. Wenn ab voraussichtlich 2020 die kantonalen Steuerstatus wegfallen, wird dies in Zukunft auch im NFA abgebildet: Einerseits fliessen die bisherigen Steuerprivilegien nicht mehr wie bis anhin mit stark reduziertem Gewicht in den Ressourcenausgleich ein. Andererseits werden alle Unternehmensgewinne mit neuen Gewichtungsfaktoren einfliessen, die das neue Steuersystem korrekt abbilden. Auf den Ressourcenausgleich wirken sich diese Änderungen schrittweise ab 2024 aus.
Studie untersucht Auswirkungen in Szenarien
Die NFA-Geberkantone haben heute eine Studie von Prof. Dr. Marius Brülhart (Universität Lausanne) und Prof. Dr. Kurt Schmidheiny (Universität Basel) publiziert, welche erstmals die kombinierten Auswirkungen beider Reformen auf den Ressourcenausgleich simuliert. Folgende drei Szenarien fassen die Ergebnisse der Studie zusammen:
- In Szenario 1 wird die Optimierung des NFA mit einem minimalen Ausgleichsziel von 86.5% umgesetzt (entspricht Botschaft Bundesrat = Beschluss Ständerat = Einigungslösung der Kantone).
- In Szenario 2 wird die Optimierung des NFA nicht umgesetzt und die Dotation des Ressourcenausgleichs gemäss heute geltender Fortschreibungsregel aktualisiert.
- Szenario 3 entspricht Szenario 2, aber es wird zusätzlich ein minimales Ausgleichsziel von 85% des Schweizer Durchschnitts garantiert.
Optimierung des NFA wirkt stabilisierend auf Zahlungen
Die Simulationen zeigen, dass die Optimierung des NFA stabilisierend auf den Ressourcenausgleich wirkt. Wie bereits bekannt, führt die Optimierung des NFA ab 2020 gemäss Prognosen des Bundes zu einem Abbau der Überdotation und damit zu einer Entlastung der NFA-Geberkantone. Langfristig bleibt die Dotation in Szenario 1 der Simulation im Vergleich zu heute allerdings nahezu stabil.
Bei einem Ausgleichsziel von mindestens 86.5% liegt die Dotation des Ressourcenausgleichs zu Gunsten der ressourcenschwachen Kantone in der Simulation im Jahr 2032, also nach Wirkung aller Reformelemente, um rund 3% (oder plus 111 Mio. Franken) höher als heute. Würde hingegen die Optimierung des NFA nicht umgesetzt (Szenario 2), so kommt es in der Simulation zu einem Rückgang der Dotation um rund 10% (minus 412 Millionen Franken). Dieser Rückgang der Dotation widerspiegelt das geschätzte, tiefere Gewicht der Unternehmenssteuern im Ressourcenausgleich. In Szenario 3 wird derselbe Effekt sichtbar, allerdings in reduziertem Umfang.
Die Simulationen stellen Modellrechnungen dar. Die Wirkungen der beiden Reformelemente sind sehr langfristig. Die Simulationen dürfen deshalb nicht als Prognosen verstanden werden. Die tatsächlichen Ausgleichszahlungen hängen neben der Ausgestaltung des Modells auch von konjunkturellen und strukturellen Entwicklungen ab, die nicht im Vornhinein bekannt sind.
Fazit: Ergebnisse stützen Einigungslösung der Kantone
Die Ergebnisse der Simulationen bestätigen die bisherigen Erkenntnisse zur Einigungslösung der Kantone: Die Optimierung des NFA stärkt die Solidarität zwischen den ressourcenstarken und der ressourcenschwachen Kantone. Die ressourcenschwachen Kantone erhalten eine Versicherung, weil ihnen die Mindestausstattung neu garantiert wird. Ohne Reform würde nach Umsetzung der Steuerreform ein tieferes Ausstattungsziel erreicht. Für die NFA-Geberkantone ist diese neue Mindestausstattung mit einem zusätzlichen finanziellen Risiko verbunden.
Die Konferenz der Geberkantone unterstützt jedoch den ausgehandelten Kompromiss als integrales Gesamtpaket zur Optimierung des NFA. Insgesamt führt die Reform zu einem faireren und transparenteren Ausgleichssystem: Fairer, weil die Höhe der Zahlungen neu aufgrund des effektiven Ausgleichsbedarfs errechnet wird. Transparenter, weil die Ausgleichssumme durch die gesetzlich garantierte Mindestausstattung bestimmt wird. Wesentlich ist zudem, dass im Gesamtpaket auch die ungenügende Abgeltung der soziodemographischen Lasten verbessert wird.