Ausgleichszahlungen 2016
Steigende Ressourcenausgleichszahlungen trotz Kürzung
Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hat am 7. Juli die Ausgleichszahlungen 2016 publiziert. Die Dotierung des Ressourcenausgleichs steigt trotz der beschlossenen Kürzung um rund 165 Mio. Franken weiter an. Während die Ressourcenausgleichszahlungen des Bundes auf rund 2,301 Mrd. Franken steigen (+1,2% oder 28 Mio. Franken), erhöhen sich die Ausgleichszahlungen der ressourcenstarken Kantone auf 1,572 Mrd. Franken (+1,3% oder 20 Mio. Franken). Ohne Kürzung der Dotierung wären der vertikale Ressourcenausgleich um 5,5% (+126 Mio. Franken) sowie der horizontale Ressourcenausgleich um 5,6% (+87 Mio. Franken) gestiegen. Der ressourcenschwächste Kanton weist nach den Ressourcenausgleichszahlungen eine Mindestausstattung von 87,3% des Ressourcenpotenzials des schweizerischen Durchschnitts aus. Somit wird das gesetzlich anzustrebende Mindestausstattungsziel von 85% gemäss Art. 6 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) weiterhin deutlich übertroffen. Der Anteil der Geberkantone am Bundesanteil verharrt auf 68,3%.
Neuberechnung des Alpha-Faktors
Für die dritte Beitragsperiode 2016-2019 wurde der Alpha-Faktor neu berechnet. Mit dem Faktor werden die Vermögen im Ressourcenpotenzial gewichtet. Aufgrund des Wertzuwachses des Vermögens fällt der Alpha-Faktor für die dritte Beitragsperiode markant höher aus; er steigt von 0,8 auf 1,5%. Der höhere Alpha-Faktor ist auch die Hauptursache für den bedeutenden Anstieg des schweizerischen Ressourcenpotenzials und damit der Ressourcenausgleichszahlungen. Namentlich die Ressourcenpotenziale der ressourcenstarken Kantone Nidwalden, Schwyz und Zug erhöhen sich stark.
Zürich und Bern grösster Geber- resp. Nehmerkanton
Der Kanton Zürich wird netto mit 441,8 Mio. Franken (+24,8 Mio. Franken) am stärksten belastet, gefolgt von den Kantonen Zug mit 326,2 Mio. Franken (+9,6 Mio. Franken) und Genf mit 245,5 (+10,5 Mio. Franken). Grösster Nehmerkanton bleibt Bern mit 1,3 Mrd. Franken.
Nur kleine Änderungen bei den Lasten- und Härteausgleichszahlungen
Der Beitrag des Bundes an den Lastenausgleich beträgt 2016 rund 718 Mio. Franken, jeweils 359 Mio. Franken für den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich. Aufgrund der negativen Teuerung nimmt der Lastenausgleich um 1,1% gegenüber dem Vorjahr ab. Gemäss Art. 19 Abs. 3 FiLaG verringern sich die Härteausgleichszahlungen jährlich ab 2016 um 5%. 2016 beträgt der Härteausgleich rund 227,3 Mio. Franken (2015: 239,3 Mio. Franken).
Detaillierte Angaben zu den Ausgleichszahlungen 2016 finden Sie hier.