Bundesrat genehmigt definitive Ausgleichszahlungen für 2023

Die Dotation des Ressourcenausgleichs zu Gunsten der ressourcenschwachen Kantone um 330 Millionen Franken. Grund dafür sind höhere Steuererträge der Kantone (+108 Mio.) sowie die Zunahme der Disparitäten (+222 Mio.). Die Disparitäten erhöhen sich, weil das Ressourcenpotenzial der ressourcenstarken Kantone proportional etwas stärker wächst als jenes der ressourcenschwachen Kantone. 

Der Ressourcenindex 2023 steigt gegenüber dem Vorjahr bei 14 Kantonen an und ist bei 12 Kantonen rückläufig. Die grösste Zunahme verzeichnet der Kanton Basel-Stadt (+11,2 Indexpunkte), den stärksten Rückgang der Kanton Schwyz (-4,7 Punkte). Alle Kantone mit einem Ressourcenindex unter 70 Punkten erreichen nach Ressourcenausgleich die garantierte Mindestausstattung von 86,5 Indexpunkten. Im Jahr 2023 sind das die Kantone Jura und Wallis.

Erhöhung des Lastenausgleichs

Der vom Bund finanzierte Lastenausgleich beträgt 2023 insgesamt 881 Millionen Franken. Die Zunahme von 18 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr ist auf die Anpassung der Teuerung zurückzuführen.

Vorübergehende Massnahmen

Die Zahlungen von Bund und Kantonen für den Härteausgleich werden seit 2016 jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert. Im Jahr 2023 sinken die Zahlungen deshalb um 17 Millionen auf 210 Millionen Franken. Zur Milderung der finanziellen Auswirkungen der Finanzausgleichsreform 2020 kommt seit 2021 das befristete Instrument der Abfederungsmassnahmen zur Anwendung. Die jeweiligen Beträge sind gesetzlich festgelegt und werden vom Bund finanziert. Im Jahr 2023 erfolgen Zahlungen im Umfang von 160 Millionen Franken an 17 ressourcenschwache Kantone. Appenzell Innerrhoden verliert als ressourcenstarker Kanton seine Anspruchsberechtigung.