Ausgleichszahlungen 2024 sollen Rekordniveau von 5,9 Milliarden Franken erreichen
4,5 Milliarden der 5,9 Milliarden Franken entfallen auf den Ressourcenausgleich, 0,9 Milliarden Franken auf den Lastenausgleich. Die Zahlungen für vorübergehende Massnahmen betragen 0,5 Milliarden Franken und umfassen neu auch die Ergänzungsbeiträge.
Anstieg der Ausgleichszahlungen
Das zentrale Element beim Ressourcenausgleich ist die Garantie der Mindestausstattung in der Höhe von 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Massgebend für die Berechnung des Ressourcenausgleichs 2024 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2018, 2019 und 2020. Die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone steigen im Vergleich zum Vorjahr um 163 Millionen oder 3,8 Prozent auf insgesamt 4,5 Milliarden Franken. Dieser Betrag wird zu 60 Prozent durch den Bund und zu 40 Prozent durch die ressourcenstarken Kantone finanziert.
Der Ressourcenindex 2024 steigt gegenüber dem Vorjahr bei 17 Kantonen an, bei 9 Kantonen ist er rückläufig. Die grössten Zunahmen entfallen auf die Kantone Schwyz (+4,1 Indexpunkte), Graubünden (+3,3 Indexpunkte) und Appenzell Innerrhoden (+3,0 Indexpunkte). Den Rückgang des Ressourcenindex verzeichnen die Kantone Bern (-2,7 Indexpunkte), Zürich (-1,9 Indexpunkte) und Tessin (-1,5 Indexpunkte).
Erhöhung des Lastenausgleichs aufgrund der Teuerung
Der vom Bund finanzierte Lastenausgleich soll 2024 insgesamt 900 Millionen Franken betragen. Grund für die Zunahme von 19 Millionen Franken ist die Anpassung der ordentlichen Beträge an die Teuerung (+2,6%).
Drei befristete Massnahmen
Beim Übergang zum neuen Finanzausgleichssystem 2008 wurde der Härteausgleich eingeführt. Die Zahlungen von Bund und Kantonen werden seit 2016 um jährlich 5 Prozent des Anfangsbetrags verkleinert. Im Jahr 2024 sinkt der Härteausgleich daher um 17 Millionen Franken auf 192 Millionen Franken.
Zur Milderung der finanziellen Auswirkungen der Finanzausgleichsreform von 2020 gilt in den Jahren 2021 bis 2025 das vorübergehende Instrument der Abfederungsmassnahmen. Die jeweiligen Beträge sind gesetzlich festgelegt und werden vom Bund finanziert. Für das Jahr 2024 sollen Zahlungen in Höhe von 120 Millionen Franken an 17 ressourcenschwache Kantone erfolgen, 40 Millionen Franken weniger als im Vorjahr.
Der Bund leistet in den Jahren 2024 bis 2030 zudem Ergänzungsbeiträge von jährlich 180 Millionen Franken zur Milderung der Auswirkungen, die die Steuervorlage STAF auf den Ressourcenausgleich hat. Im Jahre 2024 fliessen Beiträge an die Kantone Wallis, Freiburg, Solothurn, Uri, Jura und Glarus.