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Aufhebung des Härteausgleichs
Der Härteausgleich wurde eingeführt, um Kantonen, welche aus dem alten Finanzausgleich mehr Transferleistungen erhielten, den Übergang zum neuen System zu erleichtern. Die Zahlungen im Umfang von 215 Mio. Franken (2017) werden seit 2016 jährlich um nur 5% des Anfangsbeitrags reduziert. Die ausserordentlich lange Übergangsfrist bis 2036 ist jedoch sachlich nicht gerechtfertigt. Kantone, welche im alten System übermässig profitiert hatten, profitieren mit dem Härteausgleich noch einmal.