Verminderung der Solidarhaftung der Geber- und Nehmerkantone
Forderung
Die Bundesversammlung soll nicht eine fixe Dotationssumme, sondern den Abgabesatz festlegen, den die ressourcenstarken Kantone auf ihrem überdurchschnittlichen Steuerpotenzial entrichten. Mit diesem einfacheren Modus zur Festlegung der Dotation des Ressourcenausgleichs wird die Solidarhaftung gemildert. Die Dotationshöhe orientiert sich stärker an den Disparitäten zwischen den ressourcenschwachen und der ressourcenstarken Kantone bzw. dem Bedarf. Die Fixierung des Abschöpfungssatzes ist eine Alternative zum KdK-Kompromiss, welcher eine gleiche Stossrichtung verfolgt, d.h. Milderung der Solidarhaftung und Berücksichtigung der Disparitäten bei der Festlegung der Dotationshöhe.
- Festlegung der Mittel für den Ressourcenausgleich, Änderung von Art. 5 FiLaG
Die ressourcenstarken Kantone bezahlen auf dem Teil ihres standardisierten Steuerpotenzials pro Einwohnerin oder Einwohner, welches das Schweizer Mittel übersteigt, einen fixen Abgabesatz (Abschöpfungssatz). Die Bundesversammlung legt mit einem dem Referendum unterstehenden Bundesbeschluss die Höhe des Abschöpfungssatzes für vier Jahre fest. Sie berücksichtigt die Ergebnisse des Wirksamkeitsberichts (Art. 18) und hält am Ziel fest, international konkurrenzfähige Steuersätze in den Kantonen zu erhalten.
Der Bund bezahlt 150 Prozent des Beitrags der ressourcenstarken Kantone. - Festlegung des Abschöpfungssatzes
Der Abschöpfungssatz ist für die vierte Finanzierungsperiode 2020-2023 so festzulegen, dass in der laufenden Analyseperiode des dritten Wirksamkeitsberichts 2016-2019 gerade das Mindestziel von 85 Indexpunkten erreicht worden wäre. Basierend auf dem Ressourcenausgleich 2017 würde der Abschöpfungssatz 16,5 Prozent betragen.
Die Bundesversammlung soll nicht eine fixe Dotationssumme, sondern den Abgabesatz festlegen, den die ressourcenstarken Kantone auf ihrem überdurchschnittlichen Steuerpotenzial entrichten. Mit diesem einfacheren Modus zur Festlegung der Dotation des Ressourcenausgleichs wird die Solidarhaftung gemildert. Die Dotationshöhe orientiert sich stärker an den Disparitäten zwischen den ressourcenschwachen und der ressourcenstarken Kantone bzw. dem Bedarf. Die Fixierung des Abschöpfungssatzes ist eine Alternative zum KdK-Kompromiss, welcher eine gleiche Stossrichtung verfolgt, d.h. Milderung der Solidarhaftung und Berücksichtigung der Disparitäten bei der Festlegung der Dotationshöhe.
Problembeschreibung
Die Erfahrungen der ersten zehn Jahre seit Bestehen des NFA zeigen, dass die geltende Festlegung der Dotationshöhe zu nicht nachvollziehbaren Ergebnissen in den ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen führt.
Solidarhaftung
Im heutigen NFA führt eine starke Veränderung des Ressourcenpotenzials zu erheblichen Beitragsschwankungen in anderen Kantonen. Die ressourcenstarken Kantone haften solidarisch für den Gesamtbeitrag in den horizontalen Ressourcenausgleich. Auch die Beiträge der Nehmerkantone können aufgrund von Entwicklungen in anderen Kantonen stark schwanken.
Das Risiko der Solidarhaftung besteht auch bei den Nehmerkantonen. Würde das Ressourcenpotenzial des Kantons Bern deutlich sinken, so würden die anderen Nehmerkantone weniger Mittel erhalten, selbst dann, wenn diese nicht ressourcenstärker geworden sind.
Systemmängel
Die wirtschaftliche Entwicklung in einem Kanton kann zu sachlich nicht nachvollziehbaren Verschiebungen bei den Ausgleichszahlungen führen:
- Die Verteilsumme an die ressourcenschwachen Kantone nimmt zu, wenn das Ressourcenpotenzial der Geberkantone zunimmt. Dies auch dann, wenn die Disparitäten zwischen den Kantonen abnehmen.
- Steigt das Ressourcenpotenzial eines grossen Nehmerkantons, so bezahlen einzelne Geberkantone mehr.
- Sinkt das Ressourcenpotenzial eines Nehmerkantons, so muss der Bund weniger in den Finanzausgleich zahlen. Die übrigen Nehmerkantone erhalten weniger Mittel.
- Nimmt die Bevölkerung eines Geberkantons aufgrund der Zuwanderung zu, ohne dass sich der Ressourcenindex erhöht, so werden andere Geberkantone stärker belastet.
Argumente
Es kann nur umverteilt werden, was erwirtschaftet wird.
Die Auswirkungen einer wirtschaftlichen Schwäche eines Geberkantons sollen nicht dazu führen, dass die übrigen ressourcenstarken Kantone für die wegfallenden Beiträge aufkommen müssen.
Die Systemstabilität und die Planbarkeit der Zahlungen für die Kantone werden erhöht.
Der Vorschlag verbessert die Transparenz und die Planbarkeit der zu leistenden Zahlungen der Geberkantone, da die gegenseitige Abhängigkeit der Zahlungen unter den Geber- bzw. unter den Nehmerkantonen und damit die Solidarhaftung vermindert wird.
Keine Schwächung der Wachstumslokomotiven
Die Beiträge einiger Geberkantone sind 2008-2017 deutlich überproportional gestiegen. Eine übermässige Belastung der ressourcenstarken Kantone schwächt die Wachstumslokomotiven im internationalen Wettbewerb und schadet damit der Gesamtwirtschaft der Schweiz.