Reduktion des Gewichts der Gewinne der juristischen Personen
Forderung
Die Unternehmensgewinne müssten mit einem tieferen Gewicht als die Einkommen der natürlichen Personen in die Berechnung des Ressourcenpotenzials einfliessen, da alle Kantone aus den Gewinnen der juristischen Personen vergleichsweise weniger Steuereinnahmen generieren als aus den Einkommen der natürlichen Personen.
Zwar wird die Steuervorlage 17 auch die tiefere Gewichtung der Gewinne der juristischen mit den Zeta-Faktoren berücksichtigen. Sie kommt jedoch frühestens ab 2023 schrittweise zum Tragen. Dies ist zu spät, da die tiefere Gewichtung der Gewinne bereits in den bisherigen Jahren richtig gewesen wäre.
Problembeschreibung
Grundlage für die Berechnung der Ausgleichszahlungen bildet das Ressourcenpotenzial. Im NFA wird davon ausgegangen, dass die Kantone ihr Ressourcenpotenzial der Gewinne der juristischen Personen gleich ausschöpfen können wie die Einkommen der natürlichen Personen. Tatsächlich entspricht jedoch ein Gewinnsteuerfranken nicht einem Einkommenssteuerfranken. Praktisch alle Kantone generieren auf ihrem Ressourcenpotenzial der Gewinne der juristischen Personen deutlich weniger Steuereinnahmen als aus ihrem Ressourcenpotenzial der Einkommen der natürlichen Personen. Dies führt dazu, dass das Ressourcenpotenzial bzw. der standardisierte Steuerertrag derjenigen Kantone, die einen hohen Anteil der Gewinne der juristischen Personen im Ressourcenpotenzial aufweisen, überschätzt wird.
Die Eidgenössische Finanzverwaltung ermittelt jährlich den standardisierten Steuersatz, der dem Quotienten der Gesamteinnahmen aller Kantone und dem Ressourcenpotenzial der Schweiz entspricht. Eine separate Ermittlung eines standardisierten Steuersatzes für die juristischen Personen und natürliche Personen zeigt, dass der standardisierte Steuersatz der juristischen Personen erheblich tiefer ist als der derjenige der natürlichen Personen. Daraus wird deutlich, dass die Kantone auf dem Ressourcenpotenzial der juristischen Personen weniger Steuereinnahmen generieren können als auf dem Ressourcenpotenzial der natürlichen Personen.
Standardisierte Steuersätze | Berechnung | 2013 | 2017 |
Total | Steuerertrag* / Ressourcenpotenzial der Schweiz | 27,9% | 26,6% |
Natürliche Personen (nP) | Steuerertrag NP / Ressourcenpotenzial nP | 28,6% | 29,2% |
Juristische Personen (jP) | Steuerertrag JP / Ressourcenpotenzial jP | 20,8% | 19,8% |
* Die Steuererträge enthalten die Steuereinnahmen der natürlichen Personen (Finanzstatistik der EFV, Code 400), der juristischen Personen (Finanzstatistik, Code 401), die übrigen Steuererträge (Code 402) sowie die Kantonsanteile von 17% an der Direkten Bundessteuer.
Argumente
Systemmangel bei der Erfassung des Ressourcenpotenzials beseitigen
Das ermittelte Ressourcenpotenzial entspricht immer weniger dem tatsächlichen Steuerpotenzial der einzelnen Kantone. Die Datengrundlagen des Bundes zeigen eindeutig, dass in der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage ein Gewinnsteuerfranken nicht einem Einkommenssteuerfranken entspricht.
Das Steuerpotenzial der juristischen Personen wird überschätzt.
Eines der Ziele des Finanzausgleichs besteht darin, dass alle Kantone über minimale finanzielle Ressourcen verfügen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Da das Steuerpotenzial der juristischen Personen nicht gleich ausgeschöpft werden kann wie bei den natürlichen Personen, wird das Steuerpotenzial der juristischen Personen im heutigen System überschätzt.
Die unterschiedliche Ausschöpfbarkeit führt zu Ungleichbehandlungen der Kantone.
Da der Anteil der Unternehmen an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage in den einzelnen Kantonen unterschiedlich hoch ist und die Ausschöpfbarkeit der juristischen Personen geringer ist, werden Kantone mit einem hohen Anteil an Unternehmungen benachteiligt. Zur korrekten Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausschöpfbarkeit der Steuerpotenziale soll eine Korrektur in der nächsten Finanzierungsperiode (2020-2023) vorgenommen werden.
Die Aufnahme in die Steuervorlage 17 ist richtig – kommt aber zu spät.
Die Steuervorlage 17 wird das Ausschöpfungspotenzial der Gewinne der juristischen Personen zusätzlich verändern. Mit der Einführung so genannter „Zeta-Faktoren“ soll auch die tiefere Gewichtung der Gewinne der juristischen Personen eingeführt werden.
Diese Tiefergewichtung ist richtig – sie kommt jedoch im Rahmen der Steuervorlage 17 frühestens ab 2023 schrittweise zum Tragen. Dies ist zu spät – die tiefere Gewichtung der juristischen Personen wäre schon heute angebracht und soll spätestens in der Beitragsperiode 2020-2023 umgesetzt werden.