Wer profitiert vom Aufstieg Luzerns?

Fragestellung

Im Folgenden soll untersucht werden, welche Auswirkungen die Erstarkung des Kantons Luzerns auf die Ein- und Auszahlungen der übrigen Kantone, unter Ausschaltung aller zusätzlichen Einflussfaktoren, hat. Dazu wird ermittelt, wie hoch die Ausgleichszahlungen des Kantons Luzern 2015 gewesen wären, wenn Luzern bereits 2015 das Ressourcenpotenzial von 2016 erreicht hätte.

Hintergrund der Fragestellung

 Der Ressourcenindex des Kantons Luzern ist von 79.6 im Jahr 2015 auf 83.5 im Jahr 2016 gestiegen. Die steuerlich ausschöpfbaren Ressourcen des Kantons Luzern sind mit 10.8% überdurchschnittlich gewachsen (Schweizer Durchschnitt: +5,5%). Als Folge erhält der Kanton Luzern 2016 rund 78 Mio. Franken weniger aus dem Ressourcenausgleich. Dabei wird das Ergebnis der Mehr- bzw. Minderbelastungen durch verschiedene Faktoren beeinflusst, insbesondere

  • die Höhe der Dotation: Beitrag des Bundes und der ressourcenstarken Kantone,
  • der Alpha-Faktor: 2016 beginnt die dritte Finanzierungsperiode, was eine Neuberechnung des Alpha-Faktors zur Folge hat (Art. 12-13 FiLaV). Der Alpha-Faktor steigt von 0,8 2015 auf 1,5 2016,
  • die Solidarhaftung: Die Geberkantone haften solidarisch für die Höhe des horizontalen Ressourcenausgleichs und die Nehmerkantone teilen sich die Ausgleichssumme (horizontaler und vertikaler Ressourcenausgleich) auf.

Erklärungen zur Berechnung

Die Berechnung wurde wie folgt vorgenommen:

  • Das Ressourcenpotenzial von Luzern für 2015 wird aufgrund der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage (ASG) von 2010-2012 ermittelt (Referenzjahr 2016).
  • Für die Gewichtung der Vermögen wird der Alpha-Faktor von der zweiten Finanzierungspierode von 2015, d.h. von 0,8, verwendet.
  • Das Ressourcenpotenzial der übrigen Kantone wird aufgrund der ASG der Jahre 2009-2011 (Referenzjahr 2015) ermittelt.
  • Die Dotation 2015 wird konstant gehalten.

Ergebnisse (Tabelle siehe unten)

Die Ergebnisse sehen wie folgt aus:

  1. Der Ressourcenindex von Luzern steigt in der Simulation von 79,6 auf 84,3. Der Anstieg fällt stärker aus als 2016 effektiv erreicht wurde, da die übrigen Kantone kein zusätzliches Wachstum erzielten. Bei den übrigen Kantonen sinkt der Index, da sie relativ ärmer werden.
  2. Der Kanton Luzern erhält 96 Mio. Franken weniger aus dem NFA.
  3. Der Kanton Basel-Landschaft wird aufgrund der Erstarkung des Kantons Luzern zum Nehmerkanton.
  4. Alle übrigen Nehmerkantone werden entlastet und erhalten zusammen 96 Mio. Franken mehr aus dem Ressourcenausgleich.
  5. Die Geberkantone sind unterschiedlich betroffen:
  • Die verbleibenden acht Geberkantone müssen den wegfallenden Beitrag des Kanton Basel-Landschafts von rund 0,6 Mio. Franken finanzieren.
  • Da die Abschöpfung auf dem überdurchschnittlichen Ressourcenpotential der Geberkantone erfolgt, kommt es innerhalb der Geberkantone zu einer Umverteilung. Die reicheren Geberkantone Schwyz, Nidwalden, Basel-Stadt und Genf werden stärker belastet, die ärmeren Geberkantone Zürich, Schaffhausen und Waadt werden leicht entlastet.

Schlussfolgerung

Die Simulation zeigt exemplarisch die von den Geberkantonen aufgedeckten Systemmängel:

  • Solidarhaftung der Geberkantone: Die Geberkanton haften für die wegfallenden Beiträge von Basel-Landschaft.
  • Mitnahmeeffekte: Die Nehmerkantone profitieren von zusätzlichen Mitteln, die der erstarkte Kanton LU nicht mehr erhält.
  • Paradoxe Ergebnisse:
    1. Schwyz, Nidwalden, Zug und Basel-Stadt zahlen mehr, weil Luzern reicher geworden ist.
    2. Der Bund zahlt mehr, weil Luzern weniger Geld benötigt (in Simulation nicht aufgezeigt).