Garantiertes Mindestziel von 86.5 Prozent

Position der Geberkantone

Auswirkung

Gemäss Art. 6 Abs. 3 des geltenden Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes (FiLaG) wird angestrebt, dass die massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons pro Einwohnerin oder Einwohner mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreichen. Mit dem neuen Modus wird dem ressourcenschwächsten Kanton ein höheres Mindestziel von 86,5% gesetzlich garantiert.

Die Anhebung des Mindestziels auf 86.5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts des Ressourcenpotenzials und die Übergangsfrist von drei Jahren stellen ein grosses finanzielles Zugeständnis der ressourcenstarken Kantone dar.

Weitere Informationen

Seit 2011 steigt der Ressourcenindex des ressourcenschwächsten Kantons nach Ressourcenausgleich kontinuierlich an.  2017 betrug das Mindestziel des ressourcenschwächsten Kantons 87.8 Prozent (vgl. Newsmeldung vom 23. Juni 2016). Das Mindestziel von 85 Prozent wurde nur 2010 und 2011 verfehlt. Würde das Mindestziel 86.5 Prozent betragen, so hätte der ressourcenschwächste Kanton das Mindestziel in den Jahren 2009-2013 nicht erreicht.