Frei werdende Bundesmittel für SLA und ressourcenschwache Kantone
Position der Geberkantone
Die Entlastung des Bundes infolge des Systemwechsels wird während der Übergangsperiode je hälftig für den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) und zugunsten der ressourcenschwachen Kantone eingesetzt; anschliessend zugunsten aller Kantone, vorzugsweise für den SLA. Die Abgeltung der geografisch-topografischen Lasten wird gemäss geltendem Recht fortgeführt.
Im Rahmen der gemeinsamen Stellungname der KdK zum zweiten Wirksamkeitsbericht 2014 hat eine klare Mehrheit der Kantone der Aufstockung des SLA zugestimmt.
Auswirkung
Der Abbau der Überdotation führt zu einer substanziellen Entlastung des Bundes. Diese soll zugunsten der Kantone eingesetzt werden. Die hälftige Aufstockung des SLA führt zu einer gleichmässigeren Abgeltung der Sonderlasten. Die Verwendung der übrigen Hälfte der Bundesentlastung soll den ressourcenschwachen Kantonen den Übergang zum neuen System erleichtern.
Weitere Informationen
Im zweiten Wirksamkeitsbericht 2014 wurde bereits zum dritten Mal aufgezeigt, dass ein erhebliches Missverhältnis bei der Abgeltung der effektiv ermittelten Sonderlasten bzw. der soziodemografischen Sonderlasten besteht. Werden die Kernstadtlasten sowie die Lasten aufgrund der Bevölkerungsstruktur nur zu 4 Prozent resp. 14 Prozent der effektiven Lasten abgegolten, so beträgt die Abgeltung der Sonderlasten beim GLA rund 35 Prozent.