Bundesbeitrag von 150 Prozent des Beitrags der ressourcenstarken Kantone
Position der Geberkantone
- Der neue bedarfsorientierte Modus zur Steuerung der Dotierung des Ressourcenausgleichs erfordert die Fixierung des Verhältnisses zwischen dem horizontalen und dem vertikalen Ressourcenausgleich.
- Die Fixierung des Bundesbeitrags auf das verfassungsmässige Maximum ist eine pragmatische Lösung.
- Gemäss Art.135 Abs. 3 BV müssen die Leistungen der ressourcenstarken Kantone mindestens zwei Drittel der Leistungen des Bundes entsprechen.
Weitere Informationen
Der Anteil des Bundes in Prozent war in den Jahren 2008 bis 2012 im Vergleich zu den Jahren 2012 bis 2017 wesentlich volatiler. Insgesamt bewegen sich die Einzahlungen des Bundes 2008-2017 zwischen 137 Prozent und 147 Prozent der Einzahlungen der ressourcenstarken Kantone.