Vorschlag des Bundesrats zur Anpassung des Finanzausgleichs befriedigt nur teilweise
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Dotation der Ausgleichsgefässe für die Jahre 2016-2019 zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Die Botschaft und die Anträge zur Dotierung der Ausgleichsgefässe basieren auf den Ergebnissen des zweiten NFA-Wirksamkeitsberichts. Die Vorschläge der Geberkantone werden alle nicht berücksichtigt. Die alternative Berechnung zur Ermittlung der Beiträge der Geberkantone, welche die Solidarhaftung mildert, soll erst in vier Jahren im dritten Wirksamkeitsbericht geprüft werden.
Die Konferenz der NFA-Geberkantone begrüsst die Reduktion der Dotierung des Ressourcenausgleichs, welche die Geberkantone um 134 Mio. Franken pro Jahr entlastet. Diese Reduktion führt finanziell zu einem vergleichbaren Ergebnis wie das von den Geberkantonen vorgeschlagene Alternativmodell, welches insbesondere die Solidarhaftung innerhalb der Gruppe der Geber- bzw. Nehmerkantone mildern würde. Die Konferenz der NFA-Geberkantone fordert aber weiterhin, dass anerkannte Systemmängel korrigiert werden, damit die wirtschaftlichen Realitäten im NFA korrekt abgebildet werden. Insbesondere muss die vom Bund bestätigte geringere Ausschöpfbarkeit der Gewinne der juristischen Personen ab 2016 bei der Ermittlung des Ressourcenpotenzials berücksichtigt werden. Dass der Bundesrat zudem an der ungleichen Abgeltung der geografisch-topografischen und soziodemografischen Sonderlasten festhalten will, ist für die Geberkantone inakzeptabel. Der Wirksamkeitsbericht hat zum dritten Mal bestätigt, dass insbesondere die Kernstadtlasten viel zu wenig abgegolten werden. Die grosse Mehrheit der Kantone hat sich in der Vernehmlassung zugunsten einer Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs ausgesprochen.
Die ressourcenstarken Kantone werden sich im Hinblick auf die parlamentarischen Beratungen dafür einsetzen, dass die Berechnungen des Ressourcen- und Lastenausgleichs den statistischen und finanziellen Fakten Rechnung tragen. Der NFA soll fair und solidarisch ausgestaltet werden und die ressourcenstarken Kantone in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung nicht bremsen. Von starken Geberkantonen profitiert die ganze Schweiz.
Kanton | Kontaktperson |
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Zürich | RR Ursula Gut, Präsidentin der NFA-Geberkonferenz, Tel. 043 259 33 01 |
Basel-Landschaft | RR Anton Lauber, Tel. 061 552 52 05 |
Basel-Stadt | RR Eva Herzog, Tel. 061 267 95 50 |
Genf | RR Serge Dal Busco, Tel. 022 327 98 07 |
Nidwalden | RR Alfred Bossard, Tel. 041 618 71 00 |
Schaffhausen | RR Rosmarie Widmer Gysel, Tel. 052 632 72 50 |
Schwyz | RR Kaspar Michel, Tel. 041 819 23 00 |
Tessin | RR Laura Sadis, Tel. 091 814 44 60 |
Waadt | RR Pascal Broulis, Tel. 021 316 20 01 |
Zug | RR Peter Hegglin, Tel. 041 728 36 03 |