Überdotierter Ressourcenausgleich

Vorgaben des Gesetzes

Die ressourcenschwachen Kantone sollen zusammen mit den Leistungen aus dem Ressourcenausgleich pro Einwohner bzw. Einwohnerin eine Ressourcenausstattung von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreichen. So schreibt es das Gesetz des Finanz- und Lastenausgleichs (FiLaG) vor. Die Zieldefinition wurde bei Einführung des Finanzausgleichs so festgelegt, dass alle Kantone über genügend finanzielle Mittel zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben verfügen. Seit 2012 steigt diese Ressourcenausstattung an, so dass das gesetzliche Mindestziel deutlich übertroffen wird. 2017 erreicht der ressourcenschwächste Kanton eine Ressourcenausstattung von 87,8%, was einem neuen Rekordwert entspricht.

Ursachen der Überdotation Trotz reichlich gefüllter Ressourcenausgleichskasse zahlen die ressourcenstarken Kantone und der Bund Jahr für Jahr noch mehr in den Ressourcenausgleich ein: 2017 steigen die Zahlungen gegenüber 2016 um rund 76 Mio. Franken auf fast 4 Milliarden Franken. Die Übererfüllung des Mindestziels ist auf folgende Ursachen zurückzuführen:

  • Erstens zahlen die ressourcenstarken Kantone und der Bund jedes Jahr mehr in den Ressourcenausgleich ein, weil die Dotation aufgrund des Wachstums des Ressourcenpotenzials angepasst wird. Seit 2008 haben die Zahlungen an die ressourcenschwachen Kantone um 30 Prozent bzw. um fast 3 Prozent pro Jahr zugenommen (vgl. Grafik 1: hellblaue Kurve). Nur 2012 nahmen die Zahlungen aufgrund der technischen Anpassung des Alpha-Faktors leicht ab. Selbst 2016 nahmen die Zahlungen trotz der vom Parlament beschlossenen Kürzung der Gesamtdotation von 167 Mio. Franken weiter zu.
  • Zweitens haben einige ressourcenschwache Kantone ihr Ressourcenpotenzial markant steigern können, namentlich die Kantone Obwalden und Luzern. Die von diesen Kantonen nicht benötigten Mittel aus dem Finanzausgleich fliessen automatisch an die übrigen Nehmerkantone. Auch der ursprünglich ressourcenschwächste Kanton Uri erhält aufgrund seines gestiegenen Ressourcenindexes seit 2014 leicht weniger Mittel aus dem Ressourcenausgleich. Dennoch steigen die Zahlungen an die drei ressourcenschwächsten Kantone seit 2014 stark an (Grafik 1, dunkelblaue Kurve), obwohl sie diese Mittel nicht zur Aufgabenfinanzierung benötigen.

Dotation des Ressourcenausgleichs aufgrund der Disparitäten festlegen

Zahlreiche ressourcenschwache Kantone konnten ihre finanzielle Ausgangslage markant verbessern, da die Ausgleichszahlungen deutlich stärker zulegten als die Ausgaben zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben (Grafik 1: rote Kurve). Hauptprofiteure sind nicht nur die ressourcenschwächsten Kantone, sondern auch mittelstarke Kantone, welche ohne Finanzausgleich einen Index von über 85 erzielen (vgl. Grafik 2).

Wegen Mängeln im NFA-Mechanismus wurden die Geberkantone hingegen trotz der Erstarkung der Nehmerkantone nicht entlastet. Im Gegenteil, die Umverteilungssumme ist in den vergangenen Jahren angestiegen. Die politische Arbeitsgruppe der KdK hat in ihrem Bericht aufgezeigt, dass der geltende Mechanismus zur Festlegung der Dotation des Ressourcenausgleichs nicht adäquat auf den Ausgleichsbedarf reagiert. Aufgrund der aufzeigten Mängel wurde ein Systemwechsel vorgeschlagen. Die Konferenz der NFA-Geberkantone hat in ihrer Stellungnahme alle acht Empfehlungen der politischen Arbeitsgruppe der KdK im Sinne eines politischen Gesamtpakets zur Optimierung des Finanz- und Lastenausgleichs unterstützt.