Provisorische NFA-Zahlen 2022: Disparitäten nehmen leicht zu

Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hat die provisorischen Ausgleichszahlungen für das Jahr 2022 veröffentlicht und den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Die Gesamthöhe der Zahlungen beläuft sich auf 5,3 Milliarden Franken (+91 Millionen Franken gegenüber Vorjahr).

Die NFA-Reform zeigt mit den letzten Vollzugsschritten 2022 ihre volle Wirkung. Da die Disparitäten zwischen den ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen wieder leicht zunehmen, werden die Geberkantone weniger entlastet als im Vorjahr.  

2022 ist das dritte und letzte Übergangsjahr zum Vollzug der Reform des Nationalen Finanzausgleichs (NFA). Diese Reform verstärkt die Solidarität unter den Kantonen, da sie auf Bedarf und Disparitäten ausgerichtet ist. Damit gehen folgende Änderungen einher:

  • Der Zielwert der garantierten Mindestausstattung wird von 87,1 (2021) auf 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels gesenkt.
  • Gleichzeitig steigen die Beiträge an den soziodemografischen Lastenausgleich (+61 Millionen Franken).
  • Zur Abfederung der Reform-Auswirkungen werden ressourcenschwachen Kantonen 120 Millionen Franken mehr ausgerichtet (2021: 80 Millionen Franken; 2022: 200 Millionen Franken).

Ressourcenausgleich: Nur leichte Entlastung der Geberkantone

Zwar sinkt wegen des tieferen Zielwerts von 86,5 Prozent garantierter Mindestausstattung die Dotierung des Ressourcenausgleichs (-210 Millionen Franken). Aber dem stehen eine vergrösserte Disparität unter den Kantonen gegenüber (+23 Millionen Franken) sowie ein wachsendes Ressourcenpotential insgesamt (+114 Millionen Franken). Deshalb werden die Geberkantone nur leicht entlastet, während die Beiträge an die ressourcenschwachen Kantone im Gegenzug nur leicht sinken.

Lastenausgleich: Spürbare Erhöhung des Ausgleichs von soziodemografischen Sonderlasten

Im Zug der NFA-Reform wurde der soziodemografische Lastenausgleich 2021 um 80 Millionen auf 440 Millionen Franken erhöht. Dieser Ausgleich kommt vor allem Kantonen zugute, die Städte mit übermässigen Lasten aufweisen. Per 2022 erhöht sich dieser Betrag um 60 Millionen Franken sowie um den Teuerungsausgleich auf 501 Mio. Franken.  

Temporäre Massnahmen

Der Härteausgleich, der seit 2008 ressourcenschwache Kantone entlastet, wird seit 2016 jährlich um 5 Prozent gesenkt. 2022 erreicht er noch die Höhe von 227 Millionen.

Der Betrag der temporären Abfederungsmassnahme, die im Rahmen der NFA-Reform eingeführt worden ist, steigt um 120 Millionen Franken auf insgesamt 220 Millionen Franken. Davon profitieren 18 ressourcenschwache Kantone.  

Medienmitteilung der EFV:

https://www.newsd.admin.ch/new...  

Tabellen und Abbildung provisorische Finanzausgleichszahlungen 2022:

https://www.newsd.admin.ch/new...

 

Bericht der EFV für die Stellungnahme der Kantone zum Finanzausgleich 2022:

https://www.newsd.admin.ch/new...