NFA-Zahlungen 2021 sinken leicht
Der Bundesrat hat am 11. November 2020 die NFA-Ausgleichszahlungen 2021 verabschiedet. 2021 sinken sie um 67 Millionen Franken auf gut 5,2 Milliarden Franken. Erstmals seit 2012 fallen die Zahlungen in den Ressourcenausgleich tiefer aus als im Vorjahr. Die Geberkantone werden um 81 Millionen Franken entlastet. Grund dafür ist die NFA-Reform sowie ein leichter Rückgang der Disparitäten zwischen den Kantonen.
Ressourcenausgleich: Entlastung der Geberkantone
Die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen haben abgenommen. Der Kanton Waadt wird 2021 wieder ressourcenstark. Damit steigt die Zahl der Geberkantone von sieben auf acht Kantone. Der Zielwert der garantierten Mindestausstattung wird 2021 von 87,7 auf 87,1 Prozent des schweizerischen Durchschnitts gesenkt. Durch die neue Mindestausstattung fallen die Ausgleichszahlungen um 208 Millionen Franken tiefer aus als im Vorjahr. Zusammen mit der Abnahme der Disparitäten sinken die Einzahlungen in den Ressourcenausgleich insgesamt um 202 Millionen Franken auf 4,1 Milliarden Franken (-4,7 %). Es handelt sich um den ersten Rückgang seit 2012. Die Geberkantone werden um 81 Millionen Franken (-4,7%) entlastet. Die Nehmerkantone erhalten zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der Reform erstmals temporäre Zahlungen in Höhe von 80 Millionen Franken. Weiterhin bekommen sie Zahlungen aus dem Härteausgleich in Höhe von 245 Millionen Franken.
Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs
Die Lastenausgleichszahlungen entwickeln sich 2021 uneinheitlich. Wegen negativer Teuerung sinken die Beiträge sowohl des geografisch-topografischen als auch des soziodemografischen Lastenausgleichs um 1,1 Prozent. Gleichzeitig wird der soziodemografische Lastenausgleich um 80 Millionen Franken aufgestockt. Diese Erhöhung ist Bestandteil der Reform des Finanzausgleichs, welche die Geberkantone unterstützt haben. Netto steigen die Zahlungen an den soziodemografischen Lastenausgleich um 76 Millionen Franken auf 440 Millionen Franken. 360 Millionen Franken entfallen auf den geografisch-topografischen Lastenausgleich.
Anpassungen nach Anhörung der Kantone
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat eine Anpassung der Datengrundlage bei den Kantonen Zürich und Bern beantragt. Der Bundesrat hat diesem Antrag entsprochen. Dadurch ändern die Zahlungen im Ressourcenausgleich, was vor allem beim Kanton Bern zu deutlichen Mehreinnahmen führt. Detaillierte Angaben zu den Ausgleichszahlungen 2021 sind hier zu finden.