Licht und Schatten für die Geberkantone in der Frühjahrssession
Die Nationalräte aus den Geberkantonen konnten mit ihren guten Argumenten eine Mehrheit für den Bundesrats-Vorschlag gewinnen. Dies belegen folgende Voten aus dem Nationalrat (vollständige Debatte: Amtliches Bulletin des Nationalrates):
Olivier Feller, VD, und Daniel Vischer, ZH, betonen die Wichtigkeit der gesetzlichen Ziele des NFA-Systems:
„Le but de la péréquation financière, c'est de réduire les disparités financières entre les cantons, ce n'est pas de gommer toutes les différences cantonales. Le but de la péréquation, c'est de garantir à tous les cantons une dotation minimale en ressources financières, ce n'est pas de brasser un maximum d'argent. Bref le but de la péréquation, c'est l'équité entre les cantons, ce n'est pas l'égalitarisme. C'est pourquoi la loi sur la péréquation financière prévoit, à l'article 6, que les ressources de chaque canton, calculées par habitant, doivent atteindre 85 pour cent de la moyenne suisse. C'est l'objectif qui est ancré à l'article 6 de la loi. Cet objectif est aujourd'hui atteint. Tous les cantons sans exception ont des ressources qui non seulement ont atteint mais ont même dépassé le seuil de 85 pour cent qui est ancré dans la loi sur la péréquation financière.“
„Ziel des NFA ist, die eigene Zielsetzung der NFA-Gesetzgebung zu erreichen, d. h. 85 Prozent im Mittel. Alle Kantone haben in den letzten vier Jahren diese Zielsetzung erreicht. Gemäss Gesetz ist dem Rechnung zu tragen. Deshalb legt der Bundesrat eine Vorlage vor, die die Dotation reduziert und auch in der Periodik der nächsten Jahre eine zusätzliche Reduktion vornimmt. Dies ist dem Wirksamkeitsbericht angemessen. Nicht sinnvoll ist die Position der Nehmerkantone, der ressourcenschwachen Kantone. Sie gehen nämlich davon aus, dass man ja nicht wisse, wie sich die Zukunft entwickle, deswegen müsse man beim Status quo bleiben. Dazu sagen andere Kantone - ich nenne jetzt einmal das Gros der ressourcenstarken Kantone, ich nenne nicht die Ausreisser Schwyz und Zug, die in diesem Gestrüpp der sogenannten Geberkantone eine Sonderfunktion einnehmen -, dass es natürlich nicht sein kann, über den NFA letztlich weitergehende Zielsetzungen als diejenigen, die im Wirkungsbericht ausgewiesen sind, anzustreben. Dem ist bei nüchterner Betrachtung Rechnung zu tragen.“
Céline Amaudruz, GE, appelliert an die Solidarität der Nehmerkantone:
„Aujourd'hui, nous avons le recul pour apporter les modifications nécessaires, justes surtout, et demander aussi aux cantons bénéficiaires de remplir leur part du contrat. Il est certain que, venant d'un canton contributeur comme Genève, j'aimerais que l'on puisse apporter encore plus de modifications, mais peut-être que la solidarité qui est à la base du principe de la péréquation veut que chacun d'entre nous fasse un pas vers l'autre“.
Auch diverse Vertreter aus den Nehmerkantonen haben sich für eine Kürzung des Ressourcenausgleichs eingesetzt. So weist Roland Fischer, LU, darauf hin, dass Anpassungen für die nächste Finanzierungsperiode aufgrund des Wirksamkeitsberichts gerechtfertigt sind: „Wir haben die Pflicht, das Gesamtsystem im Auge zu behalten und so, wie es das Gesetz auch vorsieht, bei den Beträgen Korrekturen zu machen, wenn aufgrund des Wirksamkeitsberichtes Handlungsbedarf besteht. (…) Der Wirksamkeitsbericht hat aber auch gezeigt, dass beispielsweise die anzustrebende Mindestausstattung von 85 Prozent in den vergangenen vier Jahren mehr als erreicht wurde. (…) Wir sollten die Möglichkeiten, welche das Gesetz bietet, ausschöpfen, wenn es angezeigt ist. Damit geben wir den ressourcenstarken Kantonen auch ein Zeichen, dass wir gewillt sind, die Beiträge anzupassen, wenn ein gewisser Spielraum besteht und wenn es die Zielerreichung des Finanzausgleichs erlaubt.“
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf führt weiter aus, dass selbst nach der Reduktion der Dotierung des Ressourcenausgleichs von insgesamt 330 Mio. Franken eine Überdotation von 150 Mio. Franken verbleiben würde:
„Die Dotation ist auch mit dieser Korrektur, die wir Ihnen vorschlagen, immer noch sehr hoch. Wir haben nach heutiger Berechnung 2015 immer noch eine Überdotation von 150 Millionen Franken. Wir gehen davon aus, dass wir mit dieser Korrektur, die immer noch eine Überdotation vorsieht, nicht damit rechnen müssen, dass es dann ab 2016 zu einer grossen Unterdotation kommen würde.“
In der Ständeratsdebatte standen die Vertreter aus den Geberkantonen trotz ihrer guten und engagierten Voten erneut auf verlorenem Posten (Amtliches Bulletin des Ständerates). Die Ständeräte aus den Nehmerkantonen rechtfertigten die Beibehaltung des Status quo hauptsächlich damit, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit in den Geber- und Nehmerkantonen (Disparitäten) in den vergangenen Jahren zugenommen habe. Von 2008 bis 2015 konnte aber diesbezüglich kein Trend festgestellt werden. Die Geberkantone haben mit dem Gini-Koeffizient aufgezeigt (Graphik Gini-Koeffizient), dass die Ressourcenausgleichszahlungen die Ungleichheit zwischen den Kantonen um gut einen Drittel zu reduzieren vermögen. 2015 sinkt der Gini-Koeffizient von 0,15 auf unter 0,1. Die Ungleichheit zwischen den Kantonen hat in der ersten Finanzierungsperiode 2008-2012 zugenommen und ist in der zweiten Finanzierungsperiode 2012-2015 beinahe wieder auf das Ausgangsniveau zurückgefallen. Aussagen, wonach die Disparitäten zwischen den Kantonen gestiegen seien, sind somit falsch.
Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Die Geberkantone hoffen, dass der Nationalrat an seiner bisherigen Position festhält und sich im Sinne der gegenseitigen Solidarität für eine systemkonforme Anpassung des NFA aussprechen wird.