Bundesrat verabschiedet die Ausgleichszahlungen 2017

Bundesrat verabschiedet die Ausgleichszahlungen 2017

Ressourcenausgleichszahlungen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. November 2016 die Ausgleichszahlungen 2017 verabschiedet und publiziert. Die Dotierung des Ressourcenausgleichs steigt weiter an. Während die Ressourcenausgleichszahlungen des Bundes auf rund 2,350 Mrd. Franken steigen (+2,1% oder knapp 50 Mio. Franken), erhöhen sich die Ausgleichszahlungen der ressourcenstarken Kantone auf 1,599 Mrd. Franken (+1,7% oder 27 Mio. Franken). Mit Ausnahme des Kantons Waadt sind bei allen ressourcenstarken Kantonen die Ausgleichszahlungen gegenüber 2016 gestiegen, dies teilweise markant. Im Kanton Nidwalden stiegen die Zahlungen um knapp 23% (+6 Mio. Franken) und im Kanton Basel-Stadt um rund 9% (+13 Mio. Franken).

Entwicklung der Ressourcenindexe

Der Ressourcenindex stieg bei 14 Kantonen gegenüber 2016 an. Dabei weisen die beiden innerschweizer Kantone Nidwalden (+7,6 Indexpunkte) und Obwalden (+7,4 Indexpunkte) sowie der Kanton Neuenburg (+6,5 Prozentpunkte) die grössten Zunahmen ihres Ressourcenindex auf. Die beiden ressourcenschwächsten Kanton Jura und Wallis weisen nach den Ressourcenausgleichszahlungen eine Mindestausstattung von neu 87,8% des Ressourcenpotenzials des schweizerischen Durchschnitts aus, was einem neuen Höchstwert entspricht. Somit wird das gesetzlich anzustrebende Mindestausstattungsziel von 85% gemäss Art. 6 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) weiterhin deutlich übertroffen. Der Anteil der Geberkantone am Bundesanteil beträgt 2017 68%.

Lasten- und Härteausgleichszahlungen nehmen leicht ab

Der Beitrag des Bundes an den Lastenausgleich beträgt 2017 rund 715 Mio. Franken, jeweils 355,5 Mio. Franken für den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich. Aufgrund der negativen Teuerung, gemessen an der Vorjahresteuerung vom April 2016, nimmt der Lastenausgleich leicht um 0,4% gegenüber dem Vorjahr ab. Gemäss Art. 19 Abs. 3 FiLaG verringern sich die Härteausgleichszahlungen jährlich ab 2016 um 5%. 2017 beträgt der Härteausgleich noch 215 Mio. Franken.

Detaillierte Angaben zu den Ausgleichszahlungen 2017 finden Sie hier.