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Der nationale Finanzausgleich (NFA) wird alle vier Jahre im Rahmen des Wirksamkeitsberichts evaluiert. Es wird überprüft, wie weit die Ziele des Finanzausgleichs gemäss dem Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) in der jeweiligen Vierjahresperiode erreicht worden sind. Die Botschaft des Bundesrates basiert jeweils auf dem Wirksamkeitsbericht und den Vernehmlassungsergebnissen.

Die folgenden Informationsblöcke beinhalten die wichtigsten Ergebnisse der Vernehmlassung, der Botschaft und der Beratungen in den eidgenössischen Räten (Finanzkommissionen und Parlament).

2024

2020

Revision in Kraft getreten

Am 1. Januar 2020 ist das revidierte Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) in Kraft getreten.

2019

Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2020

Nachdem am 10. Oktober 2019 die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist, setzt der Bundesrat am 6. November 2019 die Revision per 1. Januar 2020 in Kraft.

Revision unter Dach und Fach

Beide Räte haben am 21. Juni 2019 die bereinigte Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) in den Schlussabstimmungen angenommen: Der Nationalrat nahm die Änderung mit 185 Ja gegen 7 Nein und 3 Enthaltungen an, der Ständerat mit 37 Ja gegen 3 Nein bei 4 Enthaltungen.

NFA-Kompromiss auf der Zielgeraden

Der Ständerat hat sich in der Sommersession 2019 zum zweiten Mal mit der Revision des Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes (FiLaG) auseinandergesetzt. Er hat stillschweigend und damit einstimmig die einzige Differenz gegenüber dem Nationalrat ausgeräumt. Die Differenz betraf die technische Koordinationsabstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, welches das Schweizer Stimmvolk im Mai angenommen hat. Somit ist der Weg frei für die Schlussabstimmungen am 21. Juni 2019 in National- und Ständerat.

Nationalrat stimmt Optimierung des Finanzausgleichs mit überwältigender Mehrheit zu

Der Nationalrat hat am 7. Mai 2019 grossmehrheitlich eine Abweichung vom KdK-Kompromiss verworfen und der Gesamtvorlage mit 183 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Damit verbleibt als einzige Differenz zum Ständerat eine Koordinationsbestimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), über das am 19. Mai abgestimmt wird. Die NFA-Reform dürfte in der Sommersession 2019 (3.-21. Juni 2019) fertig bereinigt werden.

Finanzkommission des Nationalrats gefährdet NFA-Kompromiss

An ihrer Sitzung vom 5. März 2019 ist die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) in einem entscheidenden Punkt vom KdK-Kompromiss abgewichen: Sie will die Hälfte der freiwerdenden Bundesgelder nicht vollumfänglich in den zu tief dotierten soziodemografischen Lastenausgleich fliessen lassen, sondern nur zur Hälfte. Die andere Hälfte soll dauerhaft in den bereits heute besser dotierten geografisch-topografischen Lastenausgleich gehen. Diese Umverteilung der FK-N würde den lange ausgehandelten Kompromiss untergraben und zu erneuten Konflikten führen, sollte sich der Nationalrat diesem Entscheid anschliessen. Das Geschäft wird am 7. Mai 2019 in der Sondersessiondes Nationalrats behandelt.                   

Finanzkommission des Nationalrats tritt auf Vorlage ein

Die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) ist am 18. Januar 2019 nach intensiver Diskussion einstimmig auf die NFA-Vorlage eingetreten. Da die Kommission von der Verwaltung weitere, umfangreiche Abklärungen verlangt, wurde die Detailberatung auf eine ausserordentliche Sitzung verschoben. Die Verwaltung wird im Hinblick auf die Sitzung unter anderem Entscheidungsgrundlagen zu den Auswirkungen der NFA-Vorlage in Koordination mit der Steuervorlage (STAF) erarbeiten. Ebenfalls wird die FK-N am 5. März 2019 Stellung zum Mitbericht der Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats (WAK-N) nehmen.

Vorgehen ist, dass der Nationalrat das Geschäft in der Frühlingssession (4. bis 22. März) beraten wird, spätestens aber in der Sondersession (7. bis 9. Mai). Die allfällige Differenzbereinigung und die Schlussabstimmung erfolgen in der Sommersession (3. bis 21. Juni).

2018

Ständerat stimmt Optimierung des Finanzausgleichs zu

Der Ständerat hat am 4. Dezember 2018 mit grossem Mehr den Änderungen des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich zugestimmt. Zu den Reformelementen gehören unter anderem ein Abbau der Überdotation des Ressourcenausgleichs und eine erhöhte Abgeltung der Zentrumslasten. Das Geschäft geht an den Nationalrat, der voraussichtlich in der Frühjahrssession 2019 entscheiden wird.

Vorberatende Kommission des Ständerats für KdK-Kompromiss  

Die Finanzkommission des Ständerats hat an ihrer Sitzung vom 18. und 19. Oktober 2018 den bundesrätlichen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über den Lastenausgleich vorberaten. Die Kommission hält die Vorlage für ausgewogen und stellt sich mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich hinter den Entwurf, der auf dem Kompromiss der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) basiert. Zwei Änderungsanträge, die auf Besserstellungen ressourcenschwacher Kantone zielen, wurden mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. 9 zu 3 Stimmen abgelehnt. Das Geschäft wird in der Wintersession 2018 vom Ständerat behandelt.

NFA-Botschaft veröffentlicht

Der Bundesrat hat am 28. September 2018 die NFA-Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Botschaft und die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen basieren auf den Ergebnissen des dritten NFA-Wirksamkeitsberichts (18.075 Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich. Änderung) und entsprechen weitgehend dem KdK-Kompromiss. Als wichtigstes Element der Änderungen soll die Mindestausstattung im Ressourcenausgleich auf 86,5% des schweizerischen Mittels erhöht und gleichzeitig gesetzlich garantiert werden. Die Medienmitteilung des Bunderates befindet sich hier. Die Konferenz der NFA-Geberkantone hat zur Botschaft Stellung genommen.

Die ständerätliche Finanzkommission wird die NFA-Vorlage am 18 Oktober (Anhörung sowie am 14./15. November 2018 (Detailberatung und Beschluss) diskutieren. Der Ständerat wird die Vorlage voraussichtlich in der Wintersession 2018 beraten.

Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht 2016-2019: Bundesrat schliesst sich weitgehend dem KdK-Kompromiss an.

Der Bundesrat hat am 9. März 2018 den Wirksamkeitsbericht 2016-2019 in Vernehmlassung gegeben. Der Bericht zeigt unter anderem, dass das Ziel der Gewährleistung einer minimalen Ausstattung mit finanziellen Ressourcen nach wie vor übererfüllt wird. Zudem deckt der Lastenausgleich laut Bericht zwar rund 30% der geografisch-topografischen Sonderlasten, aber lediglich rund 10% der demografischen Sonderlasten und gar nur rund 4% der Kernstadtlasten.

Der Bundesrat unterstützt im Wirksamkeitsbericht weitgehend den Kompromiss der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Der Hauptvorteil dieses Kompromisses, den 22 Kantone an der Plenarversammlung der KdK gutgeheissen haben, besteht in der Verringerung der Überdotation, die 2018 rund 937 Mio. Franken beträgt: Im September 2018 wird der Bundesrat seine Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden. Die Kantone erwarten, dass die Hälfte der Mittel dauerhaft in den soziodemografischen Lastenausgleich fliesst. Die andere Hälfte soll temporär für die ressourcenschwachen Kantone verwendet werden.  

2017

Schlussbericht zur Optimierung des Nationalen Finanzausgleichs

Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat an der Plenarversammlung von 17. März 2017 den Schlussbericht zur Optimierung des Nationalen Finanzausgleichs mit sieben Empfehlungen verabschiedet. Die Stellungnahme der NFA-Geberkantone finden Sie hier. Zentrale Elemente der Einigung bilden der neue Modus zur Steuerung der Dotation des Ressourcenausgleichs, die Garantie des Mindestziels für die ressourcenschwachen Kantone, der teilweise Abbau der geltenden Überdotation sowie die bessere Abgeltung der soziodemografischen Sonderlasten. Die empfohlenen Massnahmen reduzieren wesentliche Mängel des geltenden NFA-Mechanismus. Insbesondere wird die Solidarhaftung innerhalb der ressourcenstarken bzw. der ressourcenschwachen Kantone gemildert. Die Ausgleichssumme wird sich künftig am Bedarf ausrichten, statt automatisch zu wachsen.

2016

Keine Meldungen.

2015

NFA-Vorlage in der Sommersession 2015

Das lange hin und her beim nationalen Finanzausgleich (NFA) hat am 19. Juni 2015 ein Ende gefunden. Nach dem sich der Ständerat am 8. Juni 2015 in Richtung Bundesratskompromiss bewegt hat, ist der Nationalrat am 15. Juni von seiner bisherigen Haltung weggekommen und hat mit 107 zu 78 Stimmen der Variante des Ständerats zugestimmt. Damit war der Weg frei für die Schlussabstimmung im National- und Ständerat. Die Dotation des Ressourcenausgleichs wird ab 2016 somit um 165 Mio. Franken gekürzt. Während der Bundesbeitrag um 98 Mio. Franken sinkt, werden die Geberkantone um rund 67 Mio. Franken jährlich entlastet.

Entscheid der Finanzkommission des Nationalrates vom 30. März 2015

Die NFA-Vorlage befindet sich in der Differenzbereinigung. Die Finanzkommission hält mit 14 zu 9 Stimmen an ihrer bisherigen Haltung fest, die Dotation des Ressourcenausgleichs um total 330 Mio. Franken für die nächste Beitragsperiode zu kürzen. Der Nationalrat wird am 3. Juni erneut die Vorlage beraten.

NFA-Vorlage in der Frühjahrssession 2015

Der Nationalrat ist der Mehrheit der Finanzkommission gefolgt und hat sich mit 101 zu 88 Stimmen für die Kürzung des Ressourcenausgleichs gesprochen. Die Debatte war geprägt vom Willen, ein deutliches staatspolitisches Zeichen gegenüber den Geberkantonen zu setzen.

Eine Mehrheit des Ständerats will hingegen nach wie vor nichts von einer Korrektur des Ressourcenausgleichs für die kommende Finanzierungsperiode 2016-2019 wissen. Selbst ein minimaler Kompromissvorschlag von SR George Theiler, Kanton Luzern, der eine Kürzung von rund 148 Mio. Franken (Bund: 89 Mio. Franken; Geberkantone: 59 Mio. Franken) gefordert hat, wurde mit 25:16 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.

Entscheid der Finanzkommission des Nationalrates vom 9./10. Februar 2015

Die Finanzkommission des Nationalrates hat sich an ihrer Sitzung ausführlich mit dem Ressourcen- und Lastenausgleich für die Jahre 2016 bis 2019 auseinandergesetzt. Sie hat mit 16:9 Stimmen entschieden, dass der Ressourcenausgleich für die nächste Beitragsperiode um total 330 Mio. Franken reduziert werden soll. Die Reduktion entspricht dem Vorschlag des Bundesrates. Des Weiteren hat eine knappe Mehrheit der Kommission beschlossen, den soziodemografischen Lastenausgleich zu erhöhen.

2014

Entscheid des Ständerats vom 9. Dezember 2014

Der Ständerat hat den Vorschlag des Bundesrats mit 26:16 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Weitere Informationen zur Debatte finden Sie hier. Die Finanzkommission des Nationalrates wird als Zweitrat am 9. und 10. Februar 2015 die NFA-Vorlage beraten.

Finanzkommission des Ständerates vom 6./7. Oktober 2014

Die ständerätliche Finanzkommission hat am 6. und 7 Oktober 2014 die Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2016-2019 beraten. Dazu hat sie eine umfassende Anhörung mit Vertretern der KdK, FDK, Geber- und Nehmerkantonen durchgeführt. Die Konferenz der NFA-Geberkantone war mit deren Präsidentin, Regierungsrätin Ursula Gut aus dem Kanton Zürich, vertreten.

Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Der Vorschlag des Bundesrates, die Dotation des Ressourcenausgleichs um rund 330 Mio. Franken zu kürzen, wurde mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Ebenso chancenlos war ein Antrag zur Erhöhung der Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs von rund 196 Mio. Franken. Er wurde mit 9 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung abgelehnt. Nach Abschluss der Detailberatung hat die FK-S den Bundesbeschluss zum Ressourcenausgleich mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen und den Bundesbeschluss zum Lastenausgleich mit 10 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung angenommen. Die Vorlage wird in der Wintersession 2014 vom Ständerat beraten.

Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen vom 3. September 2014

Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft vom 3. September 2014 als einzige Massnahme eine Reduktion der Grundbeiträge beim Ressourcenausgleich vor. Die Grundbeiträge des geografisch-topografischen (GLA) und des soziodemografischen Lastenaugleichs (SLA) werden auf Basis der Werte 2015 mit der Teuerung fortgeschrieben. Der Härteausgleich soll wie bisher weitergeführt werden und ab 2016 um jährlich 5% reduziert werden.

Sämtliche Positionen der Geberkantone werden hingegen abgelehnt. Die alternative Berechnung zur Ermittlung der Beiträge der Geberkantone, welche die Solidarhaftung mildert, soll gemäss des Bundesrates erst in vier Jahren im dritten Wirksamkeitsbericht näher geprüft werden.

Vernehmlassung zum 2. Wirksamkeitsbericht 2012-2015

Der Bundesrat hat am 14. März 2014 den Wirksamkeitsbericht 2012-2015 sowie die Bundesbeschlüsse über die Festlegung der Grundbeiträge im Finanzausgleich für die Beitragsperiode 2016-2019 in die Vernehmlassung geschickt (Vernehmlassungsunterlagen). Die Vernehmlassungsfrist endete am 30. Juni 2014. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Neugestaltung des Finanzausgleichs und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zu einer Stärkung der kantonalen Finanzautonomie geführt hat. Das Ziel, den ressourcenschwachen Kantonen eine minimale Ausstattung an finanziellen Mitteln zu gewährleisten, wurde in den Jahren 2012-2015  massiv übertroffen. Die Konferenz der NFA-Geberkantone hat sich detailliert zum Wirksamkeitsbericht und zu den Empfehlungen des Bundesrats für die nächste Finanzierungsperiode 2016-2019 geäussert.