Bund und Kantone wollen Schwachstellen im NFA beheben

Schwerpunkt des dritten Wirksamkeitsberichts bilden die Vorschläge der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Mit grossem Mehr beschloss die KdK am 17. März 2017 ein Gesamtpaket zur Optimierung des Finanzausgleichs. Der Bundesrat anerkennt im Wirksamkeitsbericht die Schwachstellen des geltenden NFA-Systems und unterstützt den Systemwechsel beim Ressourcenausgleich. Die Dotation soll künftig rein rechnerisch aufgrund der Disparitäten festgelegt werden. Dazu wird das minimale Ausgleichsziel von 85% auf 86,5% erhöht und neu garantiert und der Bundesanteil wird zudem auf das verfassungsmässige Maximum fixiert.

Die Umsetzung des Massnahmenpakets per 2020 reduziert die Dotation des Ressourcenausgleichs. Über die Verwendung der dadurch frei werdenden Bundesmittel will der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Die NFA-Geberkantone erwarten daher, dass sich der Bund und die Kantone spätestens im Rahmen der Botschaft über die Mittelverwendung einigen. Die Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs ist für die ressourcenstarken Kantone unverzichtbar.

Der KdK-Kompromiss erfordert von den ressourcenstarken Kantonen sehr grosse Zugeständnisse. Die Überdotation, welche 2018 gemäss geltendem Mindestziel 937 Mio. Franken beträgt, wird nur zum Teil und schrittweise abgebaut. Ausserdem bedeutet die Garantie und Erhöhung des Mindestziels ein zusätzliches finanzielles Risiko, und die korrekte Gewichtung der Gewinne der juristischen Personen im Ressourcenpotenzial wird weiter hinausgezögert. Die ressourcenstarken Kantone unterstützen jedoch das integrale Gesamtpaket im Sinne eines Kompromisses zur Optimierung des Finanz- und Lastenausgleichs.

Die NFA-Geberkantone sind überzeugt, dass eine einvernehmliche Lösung unter den Kantonen und mit dem Bund den nationalen Zusammenhalt stärkt und die Akzeptanz des Ressourcen- und Lastenausgleichs deutlich verbessert. Die Konferenz der NFA-Geberkantone wird sich im Rahmen der Vernehmlassung zum dritten Wirksamkeitsbericht detailliert zur Stellungnahme und zum Umsetzungsvorschlag des Bundesrats äussern.

Auskunft für den eigenen Kanton:

KantonWer
Basel-StadtRR Eva Herzog, Tel. 061 267 95 50 Präsidentin der Konferenz der NFA-Geberkanton
GenfRR Serge Dal Busco, Tel. 022 327 98 07
NidwaldenRR Alfred Bossard, Tel. 041 618 71 00
ObwaldenRR Maya Büchi-Kaiser, Tel. 041 666 62 58
SchwyzRR Kaspar Michel, Tel. 041 819 23 00
ZugRR Heinz Tännler, Tel. 041 728 36 03
ZürichRR Ernst Stocker, Tel. 043 259 33 01