22 Kantone haben der Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs zugestimmt – das Ergebnis ist zu respektieren

Der nationale Finanzausgleich soll finanzielle Sonderlasten ausgleichen. Dazu gewährt der Bund den Kantonen, die durch ihre geografisch-topografischen und/oder durch ihre soziodemografischen Bedingungen übermässig belastet sind, Mittel von 726 Mio. Franken (Basis 2019). Diese Mittel fliessen je hälftig in die Ausgleichstöpfe des soziodemografischen bzw. geografisch-topografischen Lastenausgleichs. Dies, obwohl die effektiven Sonderlasten asymmetrisch verteilt sind. Seit Jahren fordern die Zentrumskantone eine fairere Abgeltung ihrer soziodemografischen Sonderlasten gemäss den effektiven statistischen Datengrundlagen, welche der Bund mehrfach berechnet hat. Laut Wirksamkeitsbericht von 2018 werden die geografisch-topografischen Sonderlasten (GLA) mit den Lastenausgleichszahlungen zu rund 32 Prozent abgegolten, wogegen diese bei den soziodemografischen Sonderlasten aufgrund der Bevölkerungsindikatoren Armut, Alter, Ausländerintegration zu nur 10% und die Kernstadtlasten gar lediglich zu 4 Prozent abgegolten werden. Davon betroffen sind sowohl ressourcenstarke als auch ressourcenschwache Kantone: Neben den Zentrumskantonen Basel-Stadt, Genf, Waadt und Zürich sind auch die Kantone Bern, Solothurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Tessin, Wallis, Neuenburg und Jura durch ihre soziodemografische Situation übermässig belastet.

Kantone seit 2014 für die Aufstockung des SLA

Die substanzielle Aufstockung des SLA bildet seit Beginn der Verhandlungen der Kantone 2016 ein unverzichtbares Element des Massnahmenpakets zur Optimierung des Finanzausgleichs, da dies bereits in der Stellungnahme von 2014 zum letzten Wirksamkeitsbericht von den Kantonen gefordert wurde. An der Plenarversammlung vom 28. Juni 2018 haben 22 Kantone dem integralen Gesamtpaket zugestimmt. Die Aufstockung des SLA um 140 Mio. Franken korrigiert dabei das bestehende Ungleichgewicht bei der Abgeltung der Sonderlasten nur teilweise  (vgl. Grafik). So werden die Sonderlasten gemäss Bevölkerungsstruktur mit knapp 14% und die Kernstadtlasten mit 5,6% nur leicht besser abgegolten als heute und insgesamt immer noch deutlich tiefer als die geografisch-topografischen Sonderlasten. Die bestehende Abgeltung des GLA bleibt unangetastet und im bisherigen Umfang garantiert.

Nachhaltige Sicherung des Föderalismus Die Kantonsvertreter haben vier Jahre an der Ausarbeitung des Gesamtpakets zur Optimierung des Finanzausgleichs gearbeitet. Das Gesamtpaket fällt ausgewogen aus und kann damit auch in Zukunft das zentrale Element des föderalen Zusammenhalts bilden. Die Kantone, der Bundes- und der Ständerat haben den Optimierungsbedarf und die Bedeutung des Kompromisses für den nationalen Zusammenhalt erkannt und der austarierten Lösung zugestimmt. Der Nationalrat ist aufgefordert, ein Wiederaufflammen der Grabenkämpfe unter den Kantonen zu verhindern und dem KdK-Gesamtpaket zuzustimmen.