Neudotation des Ressourcenausgleichs
Forderung
Die Grundbeiträge des Bundes und der ressourcenstarken Kantone sind im entsprechenden Bundesbeschluss so festzulegen, dass damit in der laufenden Periode des Wirksamkeitsberichts (Periode 2016-2019) gerade das angestrebte Mindestziel von 85 Indexpunkten erreicht worden wäre.
Problembeschreibung
Das Bundesgesetz über den Finanz-und Lastenausgleich (FiLaG) strebt an, dass die massgebenden Ressourcen eines Kantons pro Einwohnerin und Einwohner mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreicht. Das Bundesparlament legt die Dotation des Ressourcenausgleichs für das erste Jahr einer Vierjahresperiode fest. In den folgenden drei Jahren wird die Dotation gemäss Art. 5 Abs. 2 FiLaG fortgeschrieben. In der Vergangenheit führte dies dazu, dass die Ein-und Auszahlungen nicht adäquat auf die Entwicklung der Disparitäten zwischen den ressourcenstarken und –schwachen Kantone reagiert haben. Obwohl die Disparitäten in der zweiten Finanzierungsperiode 2012-2015 gesunken sind, sind die Beiträge der Geberkantone und des Bundes und damit die Überdotation seit 2012 deutlich angestiegen. Die Überdotation beträgt basierend auf dem Referenzjahr 2017 771 Mio. Franken.
Argumente
Das angestrebte Ziel des Ressourcenausgleichs kann mit weniger Mitteln erreicht werden.
Die Konferenz der NFA-Geberkantone steht zu den Zielen des nationalen Finanzausgleichs. Eine Umverteilung, welche jedoch darüber hinausgeht, wird nicht vom FiLaG verlangt und ist nicht nachvollziehbar.
Keine Schwächung der Wachstumslokomotiven
Der Anteil der Überdotation, welcher zu Lasten der ressourcenstarken Kantone geht, beträgt 2017 312 Mio. Franken. Die kumulierte Dotation seit 2008 lag rückblickend deutlich zu hoch, der Anteil zu Lasten der ressourcenstarken Kantone beträgt rund 1 Mrd. Franken. Die Überdotation schwächt die Wachstumslokomotiven der Schweiz.
Die zu hohe Dotation belastet auch den Bundeshaushalt erheblich.
Der Anteil der Überdotation, welcher zu Lasten des Bundes geht, beträgt im Jahr 2017 rund 459 Mio. Franken. Die kumulierte Dotation seit 2008 lag rückblickend zu hoch. Der Bund wurde dadurch über 1,4 Mrd. Franken zu stark belastet. Die Überdotation bedeutet somit eine erhebliche und aus Sicht des FiLaG unnötige Belastung für den Bundeshaushalt.