Aufstocken des soziodemografischen Lastenausgleichs

Forderung

Der soziodemografische Lastenausgleich ist substanziell aufzustocken, um die Sonderlasten gleichmässiger abzugelten. Die soziodemografischen Sonderlasten werden im Vergleich zu den geografisch-topografischen Sonderlasten viel zu wenig abgegolten.

Problembeschreibung

Der nationale Finanzausgleich soll übermässige finanzielle Lasten der Kantone aufgrund ihrer geografisch-topografischen und soziodemografischen Bedingungen ausgleichen. Der Bund gewährt den Kantonen finanzielle Mittel, die durch ihre geografisch-topografische und/oder durch ihre soziodemografische Situation übermässig belastet sind.

Gemäss dem zweiten Wirksamkeitsbericht 2014 entfallen rund 82 Prozent der Sonderlasten auf die soziodemografischen und 18 Prozent auf die geografisch-topografischen Sonderlasten. Da beide Gefässe mit je 50 Prozent dotiert sind, werden die soziodemografischen Sonderlasten bedeutend weniger abgegolten. Werden die Kernstadtlasten und die Lasten aufgrund der Bevölkerungsstruktur nur zu 4 Prozent bzw. 14 Prozent der effektiven Lasten abgegolten, beträgt die Abgeltung der Sonderlasten beim geografisch-topografischen Lastenausgleich rund 35 Prozent.

Argumente

Die Solidarität der Zentren wird überstrapaziert. Sie bezahlen heute ihre Sonderlasten übergebührend selber und müssen gleichzeitig hohe Beiträge in den Ressourcenausgleich zahlen. Zudem konnten zahlreiche Nehmerkantone ihre Steuerausschöpfung markant senken, wogegen die Zentren eine überdurchschnittlich hohe Steuerbelastung aufweisen. Von der Dynamik der Wirtschaftszentren profitiert die ganze Schweiz. Die Kantone Zürich, Basel-Stadt, Waadt und Genf leisten Zahlungen im Umfang von über 1 Mrd. Franken pro Jahr in den Ressourcenausgleich.

Die Kantone anerkennen die Notwendigkeit, den SLA aufzustocken. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat sich in mehreren Stellungnahmen für eine Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs ausgesprochen.

Das Aufstocken des SLA wurde vom Bund schon mehrfach zugesichert. Der Bundesrat hat bereits in den Botschaften zur Einführung des NFA 2001 und 2006 sowie im ersten Wirksamkeitsbericht 2010 eine Korrektur in Aussicht gestellt, wenn eine gesicherte Datenbasis und verbesserte statistische Grundlagen vorliegen. In der Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2016–2019 wurde erneut eine vertiefte Analyse im dritten Wirksamkeitsbericht 2018 in Aussicht gestellt. Diese Hinhaltetaktik ist ein Verstoss gegen Treu und Glauben.