Bundesrat schickt den Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich in die Vernehmlassung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. März 2024 den neuen Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich gutgeheissen und in die Vernehmlassung gegeben. Die Analyse zeigt nach Einschätzung des Bundesrates: Das System des Finanzausgleichs von Bund und Kantonen funktioniert grundsätzlich gut. Die in der Verfassung und im Gesetz festgelegten Ziele sind weitgehend erreicht worden. Die im Jahr 2020 in Kraft getretene Reform wie auch die Anpassungen aufgrund der AHV-Steuervorlage haben sich nach vorläufiger Einschätzung bewährt, können aber erst in der nächsten Periode vertieft evaluiert werden. Der Bundesrat schlägt derzeit deshalb lediglich kleinere technische Anpassungen auf Verordnungsstufe vor.
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