Bundesrat genehmigt definitive Ausgleichszahlungen für 2022 ohne Anpassungen
Die Finanzausgleichszahlungen 2022 steigen gegenüber dem Vorjahr um 91 Millionen auf 5,3 Milliarden Franken. Der Zielwert der garantierten Mindestausstattung wird im dritten Jahr der Übergangsperiode der Finanzausgleichsreform von 87,1 auf 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels gesenkt und die Beiträge an den soziodemografischen Lastenausgleich werden um 60 Millionen erhöht. Zudem werden Zahlungen an die ressourcenschwachen Kantone zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der Reform ausgerichtet. Die auf dieser Grundlage ermittelten Finanzausgleichszahlungen belaufen sich im Jahr 2022 auf insgesamt 5,3 Milliarden Franken, 91 Millionen mehr als
2021.